Empfehlungen des DBFZ zur EEG-Novelle

22.05.2020
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung, und trägt zusätzlich zu unmittelbaren Treibhausgaseinsparungen zur langfristigen Verringerung der Kosten für ein klimaneutrales Energiesystem bei. Neben Wind-, Solar- und anderen Energiequellen stellt Biomasse einen wichtigen Pfeiler im Stromsystem dar, insbesondere um Strom flexibel und unabhängig von der Verfügbarkeit von Wind und Sonne bereitzustellen.
Mit Blick auf die anstehende Novelle des EEG empfiehlt das DBFZ, die weitere Nutzung jener Biomasse-Technologien sicherzustellen, die relevante Mehrwerte für die Transformation zu einem klimaneutralen Energiesystem im Jahr 2050 bieten können (Bioenergie als Zukunftsoption). Zusätzlich zur bedarfsgerechten Stromerzeugung sind hier die Verringerung von Treibhausgasen aus Wirtschaftsdüngern, Beiträge zur regionalen Wertschöpfung sowie die Möglichkeiten zur dezentralen Deckung von Eigenbedarfen an Strom und Wärme im ländlichen Raum zu berücksichtigen.
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