Befragung zum Betrieb von Biomasseanlagen

Das DBFZ begleitet die Wirkung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) seit mehreren Jahren wissenschaftlich. Dafür wird auch in diesem Jahr eine Befragung von Biomasseanlagen hinsichtlich des Anlagenbetriebes und -bestandes durchgeführt. Im Ergebnis sollen die Erfahrungen aus der Praxis wissenschaftlich aufbereitet werden. Die Ergebnisse können zum einen dazu genutzt werden, den gesetzlichen Rahmen zur Förderung von Bioenergie weiterzuentwickeln, als auch die Entwicklungen im Bestand hinsichtlich technischer und umweltrelevanter Parameter darzustellen. Grundlage für die Untersuchungen und Empfehlungen ist eine Betreiberbefragung, für die wir Ihre Unterstützung benötigen.

Als Anlagenbetreiberin oder Anlagenbetreiber können Sie den Fragebogen ausfüllen und diesen an uns schicken. Alternativ können Sie die unten angegebenen Links zu den Onlinefragebögen nutzen.

Ihre Antworten behandeln wir selbstverständlich vertraulich. Die erhobenen Daten werden ausschließlich in zusammengefasster Form für die wissenschaftlichen Ausarbeitungen verwendet. Wir versichern, dass persönliche und anlagenindividuelle Daten weder an Behörden noch an Unternehmen weitergegeben werden.

 

Biogas und Bioabfallvergärung

Befragung Biogas (Online-Formular)
Zum Fragebogen Biogas

Befragung Abfallvergärung (Online-Formular)
Zum Fragebogen Bioabfallvergärung

Fragebogen Biogas (Word)
Download Fragebogen

Fragebogen Bioabfallvergärung (Word)
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Ansprechpartnerin:
Nadja Rensberg
Tel.: +49 (0)341 2434-459
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Biomethan

Fragebogen Biogasaufbereitungsanlage (Word)
Download Fragebogen

Ansprechpartnerin:
Jaqueline Daniel-Gromke
Tel.: +49 (0)341 2434-441
E-Mail

Holzvergaser und Biomasse-HKW

Fragebogen feste Biomasse (Word)
Download Fragebogen

Ansprechpartnerin:
Lara Elif Mazlum
Tel: +49 (0)341 2434-622
E-Mail


Die erhobenen personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden gemäß den Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Eine Zweckänderung kommt nur mit einer Einwilligung oder unter Beachtung des Art.6 Abs.4 DS-GVO in Betracht. Hinweise zu Grundsätzen der Datenverarbeitung am DBFZ, insbesondere zur Rechtsgrundlage der Verarbeitung und Löschfristen, finden Sie in der Datenschutzerklärung (PDF)